Es gibt zurzeit ein Thema, das nicht nur viele Unternehmen und Freiberufler umtreibt, sondern auch Verantwortliche in Vereinen und Verbänden beschäftigt bzw. beschäftigen sollte: die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DS-GVO, die am 25. Mai in Kraft tritt. Was sich da gerade für viele auftut, ist ein Berg an Fragen und Arbeit.
Das sollte man wissen:
Nun ist mir noch niemand begegnet ist, der mit Lust und Laune an dieses Thema herangeht. Was liegt also näher, als es für ein praktisches Beispiel zu meinem Newsletter-Artikel „Jetzt aber ran an den Feind - kommen Sie ins Handeln" » zu verwenden? :-)
Ein wichtiger Hinweis: Die beschriebene Vorgehensweise stellt keine Beratung dar! Es handelt sich lediglich um einen Vorschlag, wie Sie sich dem Thema DS-GVO annähern können und soll Ihnen den Einstieg erleichtern.
Tipp 1 – Handeln Sie einen 10-Minuten-Deal mit sich selbst aus - fangen Sie an!
Zum Aufwärmen darf es ruhig etwas sein, was kaum Probleme bereitet. Nehmen Sie sich am besten einen breiten Ordner zur Hand, beschriften ihn eindeutig mit „Datenschutz" oder „DS-GVO" und legen IHREN Datenschutz-Ordner an.
Auch um das Innenleben wird sich gleich gekümmert – für das Beschriften der ersten Trennblätter reichen die 10 Minuten ganz bestimmt aus. Sinnvolle Rubriken können zu Beginn sein:
Ja, tatsächlich, Sie haben den ersten Schritt geschafft! Na klar dürfen Sie stolz auf sich sein ;-)
Tipp 2 – Machen Sie kleine Schritte
Mögliche Arbeitspakete könnten u. a. folgende Fragen beantworten:
Erstes 90-Minuten-Paket:
Wer ist innerhalb des Unternehmens/des Vereins für dieses Thema zuständig?
Ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich?
Zweites 90-Minuten-Paket:
Transparenz schaffen und Bestandsaufnahme der Abläufe machen - welche Daten werden wann, von wem, wo verarbeitet?
Drittes 90-Minuten-Paket:
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen – was muss enthalten sein?
Viertes 90-Minuten-Paket:
Haben Sie externe Dienstleister, sog. Auftragsverarbeiter, eingeschaltet, die für Sie personenbezogene Daten Dritter verarbeiten?
Beispiele hierfür sind
Wenn ja, sind mit diesen Dienstleistern sog. Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen, z. B. Mustervertrag des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht
Fünftes 90-Minuten-Paket:
Welche Anforderungen stellt die DS-GVO an Ihre Webseite? Z. B.
Tipp 3 – Realistisch bleiben
Welche Arbeitsmenge passt tatsächlich in ein 90-Minuten-Paket?
Tipp 4 – Suchen Sie sich Muntermacher
Tipp 5 – Manchen mögen's mit Druck
Tja, hier gibt es nichts mehr schönzureden. Ob Sie Druck nun mögen oder nicht, danach werden Sie bei diesem Thema wohl nicht mehr gefragt :-(
Der Termin steht – am 25. Mai 2018 tritt die DS-GVO in Kraft – daran gibt es nichts mehr dran zu rütteln :-)
Tipp 6 – Raus aus dem Motivationsloch
Rechtzeitiges Handeln zahlt sich aus
Dokumentieren Sie Ihre Anstrengungen, z. B.
Bei guter Dokumentation besteht die Chance, ohne Bußgeld davonzukommen.
Durch Transparenz der Abläufe besseren Einblick gewinnen und nutzen:
Tipp 7 – Der Klassiker zum Schluss: Belohnen Sie sich am Ende des Tages
Gönnen Sie sich etwas Tolles, Sie haben es sich verdient!!!
Natürlich sind die Arbeiten rund um das Thema Datenschutz-Grundverordnung damit nicht erledigt. Doch Sie haben einen Anfang gemacht, der Grundstein ist gelegt, Sie haben Ihrer Unlust ein Schnippchen geschlagen.
Die Notwendigkeit, sich mit der DS-GVO beschäftigen zu müssen, ist nun allen bewusst. Gezeigt hat sich aber sicher auch, dass man nicht allein damit ist und das auch dieser Berg zu bewältigen ist.
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