SHR quergedacht, Silke Heep-Rheinganz, Bacharach-Neurath
Silke Heep-Rheinganz quergedacht, Bacharach

Wussten Sie schon ...

Ab 1. Oktober sind Vertragskündigungen auch per E-Mail oder Fax möglich

Quelle: Haufe Verlag

Seit dem 1.10.2016 ist das Schriftform­erfordernis bei Änderungen in Verbraucherverträgen durch das weniger formstrenge Textformerfordernis abgelöst. Der § 309 BGB wurde so abgeändert, dass in Zukunft auch Mitteilungen per  E-Mail oder SMS etc. den Ansprüchen für Vertragsänderungen genügen. In AGB darf daher für Neuverträge keine Schriftformerfordernis mehr vereinbart werden.

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