Ab dem 1. Februar 2016 wird sowohl innerhalb Deutschlands als auch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bei Überweisungen und Lastschriften in Euro die internationale Kontonummer (IBAN) zur Pflicht. Eingereichte Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl darf das Geldinstitut ab 01.02.2016 nicht mehr ausführen. Weitere Infos der Bundesregierung zu diesem Thema »